DLV | Wettkampfsystem | Kinderleichtathletik

der der U10 und U12 auch weiterhin aus dem Stand werfen. Genauso verhält es sich in der U12 beim Starten aus dem Startblock: Das Kind darf auch auf den Startblock verzichten und aus dem Hochstart starten. FÜR VERANSTALTER UND AUSRICHTER Ausschreibung Die Ausschreibung ist die of fi zielle Einladung zum Kinderleichtathletik-Sportfest. Darin werden neben Ort, Datum und Beginn folgende Daten angegeben: Disziplinangebot je Altersklasse, Art der Wertung (z. B B. Einzelmehrkampfwertung U12), Meldegebüh- ren, Meldeschluss und Meldeadresse. Weiterer wichtiger Bestandteil der Ausschreibung ist es, all die Dinge festzulegen, bei denen es Wahlmöglichkei- ten gibt (z. B B. Additionswertung vs. Bestwertung im Weitsprung, Gerätegewicht im Stoß, Wahl des Wurf- geräts, Hindernisse und deren Abstände im Hinder- nissprint). Weiterhin sind vorgefertigte Meldebögen von Vorteil (inkl. Meldung der Teamführer und Helfer). Besonders zu erwähnen ist, dass auch Vereine mel- den können, die keine komplette Mannschaft zu- sammen bekommen. Der Veranstalter sollte dafür Sorge tragen, dass z. B B. Reserveteams eingeplant werden, indem vor Ort zwischen Vereinsverantwort- lichen vermittelt wird, die vor derselben Herausfor- derung stehen. Ergänzend können weitere Informationen, etwa zum Tragen von Spikes oder zur Art der Zeitnahme (ma- nuell oder elektronisch), angegeben werden. Eben- falls können Verweise auf die entsprechenden Dis- ziplinkarten hilfreich sein. Veranstaltungsgenehmigung Bevor die Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben werden kann, wird eine Veranstaltungsgenehmigung von der zuständigen Stelle benötigt. Je nach Lan- desverband sind die zuständigen Stellen entweder der Landesverband selbst (oftmals der Beauftragte für Kinderleichtathletik) oder die jeweiligen Kreise und/oder Bezirke bzw. Regionen. Erst nach erteilter Genehmigung darf die Ausschrei- bung veröffentlicht werden, die dann ergänzend mit dem Kinder-Wettkampfsystem-Logo versehen wer- den kann. Bekanntmachung Nach erteilter Genehmigung lohnt es, das Sportfest aktiv zu bewerben, damit die Information möglichst viele Kinder und Vereine erreicht. Je nach Landes- verband werden die Termine genehmigter Sportfes- te auch im of fi ziellen Wettkampfkalender geführt. Besonders attraktiv gestaltet sich auch das direkte Einladen umliegender Schulen, die ebenfalls teilneh- men dürfen. Nicht zu vergessen ist die lokale Pres- se, die sowohl im Voraus als auch im Nachhinein über die Veranstaltung berichten kann. ORGANISATION UND RAHMENBEDINGUNGEN WETTKAMPFSYSTEM KINDERLEICHTATHLETIK 108

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